Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) bietet attraktive Möglichkeiten, Modernisierungsprojekte finanziell zu unterstützen. Mit nur einem Antrag können mehrere Förderprogramme kombiniert werden, um deine Immobilie nach modernen Energiestandards umzubauen. Besonders interessant: Tilgungszuschüsse und zinsgünstige Kredite erleichtern die Realisierung deines Projekts erheblich.
Was ist die BEG?
Seit Juli 2021 vereinfacht die BEG die Förderung für energetische Sanierungen und Neubauten.
Die Vorteile:
- Darlehenshöhen: Zwischen 120.000 und 150.000 Euro.
- Tilgungszuschüsse: Bis zu 50 Prozent, abhängig vom Energieeffizienzstandard.
Mit diesen Konditionen lassen sich Sanierungsprojekte attraktiv finanzieren.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen
Planst du beispielsweise ein Energieeffizienzhaus 85, müssen klare Kriterien erfüllt sein, wie eine 14 cm starke Außenwanddämmung oder moderne Fenster mit Doppelverglasung. Die spezifischen Anforderungen hängen vom angestrebten Energiestandard ab und werden individuell geprüft.
Zusätzlich gibt es zwei besondere Förderbausteine:
- EE-Baustein: Für den Einsatz erneuerbarer Energien, wie Solaranlagen oder Fernwärme.
- NH-Baustein: Für besonders nachhaltige Bauweisen.
Diese Bausteine ermöglichen zusätzliche Tilgungszuschüsse von bis zu 5 Prozent und erhöhen die maximale Fördersumme auf 150.000 Euro.
Wie funktioniert die Förderung?
- Planung: Gemeinsam mit einem Architekten oder Energieberater definierst du die notwendigen Maßnahmen.
- Antrag: Der Energieberater stellt den Förderantrag bei der KfW.
- Umsetzung: Nach Bewilligung startest du mit deinem Umbau oder Neubau.
- Abschluss: Nach Fertigstellung bestätigt der Energieberater die Umsetzung, und die Zuschüsse reduzieren die Restschuld deines Darlehens.
Zusätzliche Tipps
- Nutze die Möglichkeit eines individuellen Sanierungsfahrplans, um über mehrere Jahre deinen Energiestandard zu optimieren.
- Ziehe frühzeitig einen Energieberater hinzu, um Fördermöglichkeiten voll auszuschöpfen.
- Plane ausreichend Budget für Begleit- und Nebenkosten ein, da auch diese förderfähig sind.