Der Kaufvertrag ist unterzeichnet, und Sie haben sich Ihre Traumimmobilie gesichert. Doch was passiert jetzt? Viele Käufer sind sich unsicher, welche Schritte zwischen dem Notartermin und der tatsächlichen Schlüsselübergabe liegen. In diesem Beitrag führen wir Sie durch den gesamten Prozess, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und worauf Sie achten sollten.

1. Nach dem Notartermin: Wichtige Mitteilungen und Eintragungen

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags sendet der Notar eine Kopie des Vertrags an alle relevanten Stellen. Eine der ersten Maßnahmen ist die Eintragung der sogenannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese Vormerkung sichert Ihnen als Käufer das Recht an der Immobilie und verhindert, dass der Verkäufer das Objekt nochmals veräußert.

2. Löschung alter Grundbucheinträge

Falls der Verkäufer noch Darlehen auf die Immobilie laufen hat, die im Grundbuch eingetragen sind, fordert der Notar die entsprechenden Löschungsbewilligungen an. Diese Schritte sorgen dafür, dass Sie das Objekt lastenfrei übernehmen und keine alten Verbindlichkeiten übernommen werden.

3. Grunderwerbsteuer und Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nach dem Kauf wird eine Kopie des Kaufvertrags an das Finanzamt übermittelt, das Ihnen dann den Grunderwerbsteuerbescheid zusendet. Achten Sie darauf, dass jeder Käufer (zum Beispiel beide Ehepartner) den Steuerbescheid einzeln erhält und auch separat bezahlt. Sobald die Grunderwerbsteuer beglichen ist, sendet das Finanzamt dem Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung ist eine Voraussetzung für die endgültige Eintragung ins Grundbuch.

4. Die Fälligkeitsmitteilung und Kaufpreiszahlung

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung an Sie und Ihre Bank. In dieser Mitteilung wird festgelegt, welcher Betrag wann und an welche Empfänger überwiesen werden muss – in der Regel direkt von Ihrer finanzierenden Bank an die jeweilige Empfängerbank des Verkäufers. Sobald der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, geht die Immobilie offiziell in Ihren Besitz über.

5. Übergang von Nutzen und Lasten

Nach der Kaufpreiszahlung folgt die Übergabe der Immobilie, bei der Nutzen und Lasten auf Sie übergehen. Das bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt für alle laufenden Kosten, Versicherungen und eventuelle Einnahmen (etwa Mieteinnahmen) verantwortlich sind. Bei der Übergabe sollten alle Zählerstände abgelesen und dokumentiert werden.

6. Eintragung als Eigentümer im Grundbuch

Der letzte Schritt ist die endgültige Eintragung als Eigentümer im Grundbuch. Hier wird die Auflassungsvormerkung zugunsten des Verkäufers gelöscht, und Sie werden als offizieller Eigentümer der Immobilie eingetragen.

7. Wohngebäudeversicherung – Kündigungsrecht prüfen

Die bestehende Wohngebäudeversicherung des Verkäufers bleibt bis zur Eigentumsumschreibung an die Immobilie gebunden. Ab der Eintragung haben Sie jedoch ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht und können sich entscheiden, ob Sie die bestehende Versicherung beibehalten oder eine neue abschließen möchten.