Die Anschlussfinanzierung, oft auch als „zweite Finanzierung“ bezeichnet, wird relevant, wenn die Zinsbindung Ihrer ersten Finanzierung ausläuft. Dabei stellen sich viele Fragen: Wann sollte ich Angebote einholen? Wie funktioniert der Wechsel zu einer neuen Bank? Und wie kann ich die besten Konditionen sichern? Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte und gibt wertvolle Tipps.

1. Wann ist der beste Zeitpunkt für die Anschlussfinanzierung?

Der optimale Zeitpunkt, um Angebote für Ihre Anschlussfinanzierung einzuholen, ist etwa 3 bis 6 Monate bevor Ihre aktuelle Finanzierung ausläuft. Die Bank, bei der Sie aktuell sind, wird Ihnen in dieser Zeit automatisch ein Verlängerungsangebot machen – eine sogenannte Prolongation. Doch aufgepasst: Dieses Angebot ist oft auf dem Immobilienwert von vor zehn Jahren basierend und reflektiert nicht den heutigen Wert Ihrer Immobilie. Daher kann es sinnvoll sein, auch Angebote anderer Banken einzuholen, die den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie neu bewerten.

2. Forward-Darlehen: Zinsen frühzeitig sichern

Wenn Sie bereits Jahre vor Ablauf der Zinsbindung an die Anschlussfinanzierung denken, können Sie ein Forward-Darlehen nutzen. Dieses Darlehen ermöglicht es Ihnen, die aktuellen Zinsen bis zu fünf Jahre im Voraus zu sichern. Beachten Sie jedoch, dass ein längerer Zeitraum auch einen höheren Zinsaufschlag bedeutet, was sich auf Ihre monatliche Belastung auswirken kann.

Tipp: Nicht alle Banken bieten Forward-Darlehen für einen so langen Zeitraum an. Ein unabhängiger Berater kann hier geeignete Optionen für Sie finden und den besten Zeitpunkt kalkulieren.

3. Vorteile einer Bankwechsel-Strategie

Während das Verlängern bei der bestehenden Bank oft unkomplizierter ist, kann der Wechsel zu einer neuen Bank aufgrund der Neubewertung Ihrer Immobilie deutlich günstigere Zinsen bringen. Diese Neubewertung wird Ihnen zugutekommen, wenn der Wert Ihrer Immobilie gestiegen ist oder Sie zusätzliche Einnahmen wie Mieteinnahmen nachweisen können.

Frage: Muss ich beim Bankwechsel wieder zum Notar und eine neue Grundschuld eintragen lassen?Antwort: Nein, in der Regel wird die bestehende Grundschuld einfach von der alten Bank auf die neue Bank übertragen. Dies spart Ihnen Kosten und Aufwand.

4. Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren – Was bedeutet das?

Viele Kunden fragen sich, ob sie auch vor Ablauf der Zinsbindung in eine neue Finanzierung wechseln können. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Nach § 489 BGB haben Sie das Recht, Ihren Kreditvertrag nach zehn Jahren zu kündigen – mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Dies ermöglicht es Ihnen, auch längere Zinsbindungen zu beenden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

5. Anschlussfinanzierung im Rentenalter: Geht das?

Für ältere Kunden stellt sich häufig die Frage, ob eine Anschlussfinanzierung auch kurz vor oder während des Rentenalters möglich ist. Die Antwort ist: Ja, auch im Rentenalter kann eine Finanzierung abgeschlossen werden. Die Bank berücksichtigt dann Ihre Renteneinnahmen als Einkommen und kalkuliert die Laufzeit und Tilgung entsprechend.

6. Warum ein unabhängiger Berater sinnvoll ist

Ein unabhängiger Finanzierungsberater bietet Ihnen mehrere Vorteile: Er hat Zugang zu einem breiten Marktangebot und kann Ihnen attraktive Konditionen sichern, die oft besser sind als das Angebot Ihrer Bank. Er kann Sie auch bei der Entscheidung für ein Forward-Darlehen unterstützen und mit Ihnen den besten Zeitpunkt für die Zinsbindung festlegen.